Anmeldung:
Die Voranmeldung (bis 30.03.2014) erfolgt ausschließlich online über www.fitlike.at. Nachnennungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Startgeld:
Schüler A - E: 8,- €
Jugend, Junioren, U23, Elite, Masters: 13,- €
Zeitnehmung:
Schwimmen: Händische Zeitnehmung
Laufen: SAIKO sport-timing
Alle Teilnehmer, die keinen gelben eigenen Chip besitzen, erhalten bei der Startnummernausgabe gegen 10,- € (8,- € Pfand + 2,-€ Miete) einen SAIKO-Timing Chip. Gelbe Eigenchips werden im Rahmen der Online-Voranmeldung über fitlike.at akzeptiert, eine nachträgliche Registrierung des Eigenchips ist nicht möglich. Ohne Chip am Fuß keine Zeitnahme! Das Pfand wird bei Abgabe des Einweg-Chips bis spätestens 1 Stunde nach den Lauf wieder rückerstattet.
Bei den Kinderbewerben werden blaue SAIKO-Timing Chips ausgegeben. (Vom Veranstalter wird dafür kein Pfand und keine Chipmiete eingehoben.) Die Chips sind nach dem Zieleinlauf sofort abzugeben, andernfalls müssen vom Veranstalter 10,- € verrechnet werden.
Klasseneinteilung / Distanzen:
Klasse Jahrgang Schwimmen Laufen
Schüler E 2007 und jünger, M/W 25m 400m
Schüler D 2005 – 2006, M/W 50m 800m
Schüler C 2003 – 2004, M/W 100m 1600m
Schüler B 2001 – 2002, M/W 150m 2400m
Schüler A 1999 – 2000, M/W 200m 3200m
Jugend 1997 – 1998, M/W 400m 4000m
Junioren 1995 – 1996, M/W 400m 4000m
U23 1991 – 1994, M/W 400m 4000m
Elite 1975 – 1990, M/W 400m 4000m
Masters 1974 und älter , M/W 400m 4000m
Preise:
Ehrenpreise für die ersten 3 jeder Klasse M/W. Keine getrennte Wertungen für Schwimmen und Laufen.
Wettkampfregeln:
Schwimmen:
Das Schwimmen findet in einem 25 m Becken mit 4 Bahnen statt. Wassertemperatur: 27°C
Es ist jeder Schwimmstil erlaubt. Dieser darf auch während des Schwimmens beliebig geändert werden
Es dürfen keine Auftriebs- oder Vortriebshilfen verwendet werden.
Distanzen gem. „Klasseneinteilung“
Das Startsignal lautet: „Auf die Plätze…- Startsignal“
Der Start erfolgt vom Startsockel durch Kopfsprung oder vom Beckenrand durch Abstoßen von der Wand (ein Sprung vom Beckenrand ist nicht erlaubt)
Erst mit dem Ertönen des Startsignales dürfen sich die Füße vom Startsockel bzw Beckenrand lösen
Bei der Wende muss mindestens ein Körperteil die Wand berühren
Wendenrichter kontrollieren das Einhalten der Wettkampfregeln
Jeder Schwimmer ist für das Zählen der Bahnen selbst verantwortlich
Nach der geschwommenen Distanz erfolgt die Zeitnehmung, sobald der erste Körperteil die Wand berührt
Laufen:
Das Laufen erfolgt als eigenständiger Bewerb im benachbarten Leichtathletikstadion auf einer 400m Tartanbahn
Wettkampfteilnehmer dürfen:
o nicht mit nacktem Oberkörper laufen.
o nicht ohne der, vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummer (auf der Körpervorderseite) laufen.
o nicht die Laufstrecke zum eigenen Vorteil verlassen.
o nicht andere Wettkampfteilnehmer auf der Laufstrecke behindern.
Gestartet wird in Gruppen gem. „Klasseneinteilung“, je nach Gruppengröße in m/w getrennt
Jeder Läufer ist für das Zählen seiner Runden selbst verantwortlich.
Nach Abschluss des Bewerbes werden die Schwimm- und Laufzeiten der einzelnen Teilnehmer addiert. Jener Starter mit der niedrigsten Gesamtzeit ist Sieger der jeweiligen Klasse
Wettkampfbesprechung
Die Wettkampfbesprechung findet für das Schwimmen um 07.30 Uhr im Hallenbad statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Duschen & Toiletten
Es sind Sanitäranlagen, Toiletten und Duschen sowohl im Naturbad Amstetten als auch im Stadion vorhanden.
Erste Hilfe
Es befindet sich ein Team aus Ärzten vor Ort, um erste Hilfe zu gewährleisten.
Proteste
Ein Protest kann WettkampfteilnehmerInnen (bei Minderjährigen auf jeden Fall in Vertretung einer volljährigen Person) bzw ermächtigten Personen in Vertretung von WettkampfteilnehmerInnen (z.Bsp. ein Vereinsfunktionär) eingebracht werden.
Ein Protest kann eingebracht werden gegen:
a. die eigene Disqualifikation (ausgenommen bei Gewissenentscheidungen)
b. die Startberechtigung von anderen WettkampfteilnehmerInnen
c. vermeintliche Fehler des Veranstalters oder der Wettkampfleitung
d. die inoffizielle Ergebnisliste bzw. die Zeitnehmung
Proteste müssen grundsätzlich schriftlich und mit Hinterlegung einer Protestgebühr in der Höhe von € 25,- und unter Angabe eines genau formulierten Protestgrundes beim Vorsitzenden der Wettkampf-Jury eingebracht werden. Die Protestgebühr wird refundiert, falls dem Protest stattgegeben wird. Proteste gegen "Gewissensentscheidungen" können nicht eingebracht werden. Gewissensentscheidungen sind Kampfrichterentscheidungen auf Grund von wahrgenommenen Regelverstößen, deren Nichtigkeit nicht bewiesen werden kann (z.Bsp.grobe Beleidigung gegen KR, grobe Unsportlichkeiten udgl.)